Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Keramische Werkstatt Margaretenhöhe GmbH (AVL)
Stand: 01.05.2013
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Be­stellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zuge­stimmt. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind natürliche Perso­nen, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dieses ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschalten, mit denen wir in Geschäftsbeziehung treten, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Besteller im Sinne unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt wer­den. Mündlich oder telefonisch getroffene Absprachen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der nach­träglichen schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Die in unseren Prospekten oder ähnlichen Unterlagen oder auf unserer Internetseite enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten Produktbeschreibenden Angaben, wie Abbildungen, Beschreibungen, Maß-, Gewichts- und Verbrauchsdaten sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrück­lich als verbindlich bezeichnet werden. Geringe Abweichungen von solchen Produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Be­steller nicht unzumutbar sind. Dem Besteller ist bekannt, dass es sich bei den von uns hergestellten Produkten um handgemachte Einzelteile und somit Unikate handelt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben daher im Rahmen des Zumutbaren vorbehal­ten.

(2) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich durch Zusendung einer Auf­tragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware mit gleichzeitiger Rechnungserteilung dem Bestel­ler erklärt werden.

(3) Bestellt der Verbraucher die Ware elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestel­lung dar. Die Zugangsbestätigung kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Für den Fall, dass wir das Angebot annehmen, verpflichten wir uns, die Bestellung des Bestellers zu den Be­dingungen unseres Katalogs anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und/oder Rechenfehler in unserem Katalog sind wir zum Rücktritt berechtigt.

(4) Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lie­ferbedingungen per Email zugesandt. Hierzu gelten auch die Regelungen von § 10 (Datenschutz).

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die jeweiligen gültigen und aktuellen Preise in unseren jeweiligen gültigen Katalogen, Preislisten etc.

(2) Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich der Kosten für Verpackung und Transport zu der vom Besteller angegebenen Versand­anschrift bzw. Verwendungsstelle sowie der Kosten für Zollformalitäten und Zoll. Diese sind in dem Preis nicht enthalten und werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten für Verpackung und Transport sind in der als Anlage beigefügten Verpackungs- und Transportkostenliste in der jeweils aktuellen Fassung aufgeführt. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Auslieferung gültige Verpackungs- und Transportkostenliste.

(3) Bei unseren Preisen für Unternehmer ist die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren Preisen eingeschlossen; wird diese auf Grund gesetzlicher Bestimmungen geschuldet, erfolgt der gesonderte Ausweis im Rahmen der Rechnungsstellung. In den Preisen für den Verbraucher ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer bereits enthalten.

(4) Dem Besteller entstehen bei Bestellung durch Fernkommunikationsmittel, z. B. Datenfernübertra­gung, Emails oder durch maschinell lesbare Datenträger keine zusätzlichen Kosten.

(5) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(6) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Ab­zug) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehme hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Für Mahnungen berechnen wir jeweils eine Gebühr in Höhe von 5,00 €.

(7) Lieferungen ins Ausland erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse.

(8) Sämtliche Zahlungen sind in € (Euro) ausschließlich an uns zu leisten.

§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnungsmöglichkeiten stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferung und Lieferzeit
(1) Die angegebenen Lieferzeiten sind als annähernd und unverbindlich zu befrachten. Eine Garantie für die Einhaltung derselben kann nicht übernommen werden, da es sich bei unseren Produkten um kunsthandwerkliche Unikate handelt.

(2) Sollten wir verbindliche Lieferzeiten bzw. Liefertermine schriftlich vereinbart haben, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenen vorsätzli­chen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfül­lungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

(3) Bei Unternehmer haften wir im Falle des Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes pro Woche, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.

(5) Höhere Gewalt und Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

(6) Wir sind gegenüber dem Unternehmer auch zu Teillieferungen berechtigt. Auf Wunsch des Bestel­lers und soweit wir diesem schriftlich zugestimmt haben, können ebenfalls Teillieferungen von uns vorgenommen werden. Für Teillieferungen gelten die in den Absätzen (1) bis (5) angeführten Rege­lungen entsprechend.

§ 6 Widerrufsbelehrung für den Verbraucher
(1) Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklä­rung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist schriftlich (auch per Email) oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer
Keramische Werkstatt Margaretenhöhe GmbH
Bullmannaue 19
45327 Essen
Tel.: 0201 /30 50 80
Fax: 0201 /30 30 31
Email: kontakt@kwm1924.de
zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das vorgenannte Widerrufsrecht des Verbrauchers besteht dagegen nicht bei der Lieferung von Waren, die nach seiner Spezifikation angefertigt werden. Eine Anfertigung nach Spezifikation des Verbrauchers besteht insbesondere dann, wenn der Verbraucher sich bei einem unserer Produkte für andere Farben, Formen etc. ent­scheidet, die nicht in unserem Katalog abgebildet sind.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Wi­derrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware ent­spricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

(3) Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorg­sam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als .neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Wir können in einem solchen Fall die durch die Ingebrauchnahme der Kaufsache entstandene Wertminde­rung einbehalten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt, d. h. wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller vor.

(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum Ein­gang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmer vor.

(3) Der Besteller ist verpflichtet, unsere Ware pfleglich zu behandeln. Darüber hinaus müssen Unter­nehmer während der Dauer des Eigentumsvorbehalts die in unserem Eigentum stehende Ware gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Der Besteller ist verpflichtet, uns bei Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware sowie bei Beschädigung oder Vernichtung unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Dasselbe gilt für einen Besitzwechsel der Ware sowie für einen Wohnsitzwechsel des Bestellers.

(4) Ist der Besteller mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, ergeben sich sonstige berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, oder liegt ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder die Eröffnung des Insolvenzverfahren oder Ablehnung des Insolvenzverfahren mangels Masse vor, haben wir das Recht den Vertrag außeror­dentlich zu kündigen und vom Vertrag zurückzutreten sowie die Ware vom Besteller herauszuverlan­gen.

(5) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Für den Fall der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware tritt der Unternehmer bereits jetzt seine Kaufpreisforderungen, die ihm aus der Weilerveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, in voller Höhe an uns ab.

(6) Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zah­lungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen aus den in Absatz (4) genannten Gründen nicht nachkommt. Für diesen Fall hat der Unternehmer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehören­den Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

§ 8 Gefahrübergang, Verpackungskosten
(1) Für den Unternehmer als Käufer gilt, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, die Lieferung ab Werk als vereinbart. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonstigen zur Ausführung der Versendung be­stimmten Person oder Dritter auf den Unternehmer über. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Unternehmer ist ver­pflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Sofern der Unternehmer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung versichern lassen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Unternehmer.

(2) Beim Verbraucher geht dagegen die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver­schlechterung der verkauften Sache, auch beim Versendungskauf, erst mit der Übergabe der Sache auf den Verbraucher über.

(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Abnahme ist.

§ 9 Gewährleistung
(1) Gegenüber Unternehmen:
(a) Mängelansprüche des Unternehmers setzen voraus, dass der Unternehmer uns olle erkennbaren, offensichtlichen Mängeln, Fehlmengen oder Falschlieferung binnen sieben (7) Werktagen nach Liefe­rung schriftlich angezeigt hat. Äußerlich erkennbare Transportschäden und Fehlmengen sind umge­hend nach Übergabe der Ware fernmündlich mitzuteilen und schriftlich zu bestätigen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und -fernverkehrs oder durch sonstige Ver­kehrsträger hat der Unternehmer die erforderlichen Formalitäten – z. B. bahnamtliche Tatbestandsauf­nahme – gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen. Andernfalls ist die Geltendmachung des Ge­währleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängel­rüge.
(b) Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von § 434 BGB hoben wir nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Auf­wendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich die­se nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Bei der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache ist dem Unternehmer bekannt, dass es zu Form-, Farbe und/ oder Gewichtsabweichungen etc. gegenüber der mangelhaft gelieferten Sache kommen kann, da es sich um kunsthandwerkliche Unikate handelt.
(c) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie nicht in angemessener Frist erbracht, oder wird sie verweigert oder ist uns dies wegen unverhältnismäßig hoher Kosten unzumutbar, so kann der Unter­nehmer die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung Minderung verlangen.
(d) Bei Waren zweiter Wahl sind Eigenschaften der Waren, die zur Qualifizierung der Ware als zweite Wahl geführt haben, keine Mängel.
(e) Eine Verpflichtung unsererseits zum Umtausch mangelfreier Ware besteht nicht. Bei Spezialanfer­tigungen und/oder Sonderbestellungen besteht keine Umtauschmöglichkeit. Die gesetzlichen Sach­mängelansprüche bleiben davon unberührt.
(f) Die Sachmängelansprüche des Unternehmers verjähren bei der Lieferung von neuen Sachen ein Jahr nach Übergabe der Ware. Mängelansprüche bei der Lieferung gebrauchter Sachen bzw. von Waren zweiter Wahl sind dagegen ausgeschlossen.
(g) Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesent­licher Vertragspflichten, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft ver­ursacht haben. Das gilt auch für die zwingende Haftung noch dem Produkthaftungsgesetz. Wir haften darüber hinaus für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für die nicht vorsätzliche Verletzung wesentlicher Vertragpflichten.
(h) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

(2) Gegenüber dem Verbraucher:
(a) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist der Verbraucher berechtigt, Nach­erfüllung (die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
(b) Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung er­forderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als dem Erfül­lungsort verbracht worden ist. Bei der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache ist dem Verbraucher bekannt, dass es zu Form-, Farb- und/oder Gewichtsabweichungen etc. gegenüber der mangelhaft gelieferten Sache kommen kann, da es sich um kunsthandwerkliche Unikate handelt.
(c) Bei Waren zweiter Wahl sind Eigenschaften der Waren, die zur Qualifizierung der Ware als zweite Wahl geführt haben, keine Mängel.
(d) Eine Verpflichtung unsererseits zum Umtausch mangelfreier Ware besteht nicht. Bei Spezialanfer­tigungen und/oder Sonderbestellungen besteht keine Umtauschmöglichkeit. Die gesetzlichen Sach­mängelansprüche bleiben davon unberührt.
(e) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Verbraucher grundsätzlich nach seiner Wahl Herabset­zung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(f) Wählt der Verbraucher wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Verbraucher nach gescheiterter Nacherlullung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Verbraucher, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kauf­preis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig ver­ursacht haben.
(g) Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesent­licher Vertragspflichten, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft ver­ursacht haben. Das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Wir haften darüber hinaus für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dasselbe gilt für die nicht vorsätzliche Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(h) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(i) Die Sachmängelansprüche des Verbrauchers verjähren bei der Lieferung von neuen Sachen 2 Jahre nach Lieferung. Mängelansprüche bei der Lieferung von gebrauchten Sachen bzw. Waren zwei­ter Wahl verjähren dagegen 1 Jahr nach Lieferung.

(3) Sonstige Haftung
(a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den Absätzen (1) bzw. (2) vorgesehen, ist — ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs — ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen Ansprüche aus Delikten auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB oder wegen entgangenen Gewinns.
(b) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen.
(c) Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller von uns nicht.

§ 10 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden erhoben, gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung bearbeitet und genutzt. Der Besteller stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu. Alle personenbezogenen Daten werden selbst­verständlich vertraulich behandelt, vgl. insoweit unseren Datenschutzhinweis auf unserer Website www.kwm1924.de mit den dort angeführten Erläuterungen. Der weiteren Nutzung Ihrer Daten zu un­seren eigenen Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an uns widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruches werden wir die weitere Zusendung von Werbemitteln einstellen.

§ 11 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Keramische Werkstatt Margaretenhöhe GmbH rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Best­immungen hierdurch nicht beeinträchtigt.

§ 12 Erfüllungsort, Sprache, Gerichtsstand, Rechtsordnung
(1) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der K10geerhebung nicht bekannt sind.

(2) Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit sich die Vertragspartner einer anderen Sprache bedienen, hat der deutsche Wortlaut Vorrang. Sämtliche Korrespondenz und sonstige Dokumente und Unterla­gen sind in deutscher Sprache abzufassen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungs­ort.

(4) Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, unsere Ansprüche an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand geltend zu machen.

(5) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11.04.1980.